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Nutzungs- und Stimmrechte und der Souverän

Das fünfte Haus.

Abteilung B: Bodennutzung
(Bei diesem Text handelt es sich um eine knappe Zusammenfassung eines entsprechenden Kapitels des unveröffentlichten Manuskripts „Ende der Revolutionen“ und korrespondiert mit den Informationen zu den Nutzungs- und Stimmrechten, die erst Nutzungsänderung auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland künftig ermöglichen würden). Dieser zentrale Teil der Staatstheorie von endederrevolutionen ist völlig neu und sollte als ein Weg zum weltweiten Frieden verstanden werden. Er ist ein Gegenstück zum philosophischen Entwurf von Immanuel Kant "Zum ewigen Frieden"

Natürlich können auf einem Weblog die umfangreichen Überlegungen, die zu diesem Teil B der Staatstheorie geführt haben, nicht ausgeführt werden. Diese ansich wichtige Darstellung wird ausgeführt, sobald der Umfang der Leserinnen und Leser zuverlässig an den ersten Montagen der kommenden Monate die Anzahl von 500.000 Klicks überschreitet. Aber bis dahin werden immer wieder die Überlegungen vereinfacht in ihrer denkbaren Praxis ausgeführt, so dass dieser Teil der Theorie allgemein verstanden werden kann.

Die Bodennutzung auf herrenlosem Land ist trotz der Phase der Aufklärung, die in einer Demokratisierung vieler Lebensbereiche, aber auch im staatlichen Terror und Morden mündete, sicherlich nicht einfach vorstellbar. Wem gehörten die Bodenflächen, auf denen die Konzentrationslager errichtet wurden? Es fanden Nutzungsänderungen statt. Hier nicht nur aus diesen Überlegungen heraus die ersten grundsätzlichen Bemerkungen und Verständnishilfen. Keine Enteignungen bedeutet, dass der Grund und Boden, den bisher Grundeigentümer nutzten und ihr Eigentum nannten, diesen Grund und Boden also weiter besitzen, ihn aber künftig weder beleihen, verkaufen oder durch weiteren Erwerb von Grund und Boden diesen erweitern können. Die Nutzung ihres vormals eigenen Grund und Boden nutzen sie wie bisher und bis an ihr Lebensende unter einer wesentlichen Vorussetzung, dass sie die bisherige Nutzung des Grund und Bodens nicht ändern. Sie könnten die Nutzung ändern, dies aber bedarf der Zustimmung durch die Stimmrechteinhaber, die zufällig von einer extra dfür eingerichteten elektronischen Datenverarbeitungsanlage für diese Abstimmung nach dem Zufallsprinzip unter allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ausgewählt werden.

Aber noch einmal zurück auf den Stand der bisherigen Bodennutzung. Die Schweiz hat es vorgemacht, zumindest die Richtung nicht aber mit dem Preis. Herrenloses Land hat keinen Preis. Ein Preis würde einen Herrn voraussetzen und der wäre, wie das Rousseau mit der katholischen Kirche in Frankreich anregte, aus dem Land gejagt. Nicht wirklich aus dem Land gejagt, ihm wäre lediglich das Recht genommen, das Land künftig weiterhin sein eigen zu nennen. Er bekäme dafür, dass ihm dieses Recht per Gesetz genommen wird, natürlich keine Entschädigung erhalten, den er hat im Grunde keinen Schaden; er besitzt ja alles nach wie vor unter lediglich der Einschränkung, dass er das Land so wie bisher (Stichtag) weiterhin nutzen kann und ihm also lediglich das Recht auf Nutzungsänderung genommen wird.

Das lässt sich leicht begründen. Wenn die Menschheit den Klimawandel irgendwann einmal stoppen will, muss mit dieser einfachen und für alle nachvollziehbaren Regel angefangen werden.

Beispiele: Will ich auf einer Wiese ein Haus bauen, brauche ich eine Zustimmung (das ist übrigens bereits heute so und nur der Unterschied besteht, dass diese Zustimmung baurechtlich die Bauämter wie bisher, privatrechtlich jedoch diese baurechtliche Zustimmung unter dem Vorbehalt nur besteht, dass die Stimmberechtigten auch zustimmen.
Ein Schrotthändler will auf seinem Schrottplatz eine Werkstatt errichten. Im Grund entspäche dies dem selben Verfahren.
Eine Nudelfabrik will aus welchen Gründen auch immer seine Werkshallen künftig für die Produktion von Elektrfahrrädern nutzen. Das wäre eine klare Nutzungsäderung, also alle behördlichen Voraussetzungen erfüllen, besser aber vielleicht sich das Votum der Stimmberechtigten erst einmal einholen; man weiß nie, wie ein Teil der übrigen Menschen diese Nutzungsänderung einschätz.

Noch sitzen viele Herren auf ihrem Land, das ihnen aber nicht mehr gehören würde; aber und noch einmaal, sie dürften es weiterhin wie bisher nutzen.

Damit ist der Kerngedanke von endederrevolutionen.de bereits vollständig ausgedrückt: Ohne Wenn und Aber.

Die Bürger votierten im Kanton Basel mit 67% für eine Änderung der Bauordnung. Der Staat soll´s richten. Das dachte schon der SPD-Politiker und Oberbürgermeister der Stadt München Hans Jochen Vogel in den 70er Jahren: So aber wird das nicht gelingen.

Anders gelänge es mit der Abteilung B im Fünften Haus einer kommenden veränderten Gesellschaft. Das Bauland, das bebaut ist, bliebe bis zu einer Nutzungsänderung außen vor; das wäre den Gestrigen geschuldet, sie waren früher schon oft rechtschaffene Menschen. Anders das unbebaute Bauland. Das neue System ist einfach: Wie bisher würden die Gemeinden das künftige Bauland ausweisen. Es würde veröffentlicht und jeder Interessent könnte sich für eine künftige Nutzung bewerben. Hausgemeinschaften, Wohnprojektgemeinschaften wären vielleicht im Vorteil, aber das wüsste letzlich keiner. Einen Preis hätte dieses Bauland gäbe es natürlich nicht, das wüsste inzwischen jeder; der Mensch würde wieder natürlich.

Im Zusammenwirken mit den Bauämtern und anderen Verwaltungseinrichtungen würden die Bewerbungen um die Nutzung des ausgewiesenen Baulandes in klaren Beschreibungen zusammengefasst. Es herrscht wie bisher Wettbewerb, jetzt aber allein um die umweltfreundlichsten Baupläne. Diese werden der Abteilung B im neugeschaffenen Fünften Haus vorgelegt. Welche Bewerbung zum Zuge käme, entscheiden dann allein die anonymen und zufällig ausgewählten Simmrechteinhaber*innen, die über die Nutzungsänderung dieses Bodens dann abstimmen würden, das als Bauland von der Verwaltung ausgewiesen wäre. Die Stimmrechteinhaber*innen wüssten gar nicht wo das Land läge, über dessen Bebauung sie abstimmen würden; das sollten sie auch nicht wissen. Es soll künftig gerecht zugehen und deshalb wäre das auch keine Frage der Politik, es wäre eine Sache der Vernunft des Menschen. Geld spielt in diesem Verfahren keine Rolle. Die Vermögensverhältnisse müssten detailliert und anonymisiert der Bewerbung beigelegt werden und klar ist natürlich, sollten diese sich später als Lüge herausstellen, fällt alles, was bisher erledigt wurden, dem nächtsten Bewerber zu, der das Glück nicht hatte, die Mehrheit der Stimmberechtigten zu bekommen.
(wird fortgesetzt) Harburg am 19.02.2022.