Sie musste ins Pflegeheim. Als er sie hinbrachte, nahm er ihr vertraute Gerätschaften mit: Eine Stehlampe, einen kleinen Flachfernseher, eine kleines Radio und eine elektrische Zahnbürste. Er war Ingenieur der Elektrotechnik. Er wusste, dass es besser ist diese Geräte mit Netzspannungswandlern, ausgeführt als Steckdosenwandler, zu betreiben; sie war oft verwirrt. Mit der Heimleitung kam es schon einmal wegen derartigen Geräten zum Disput. Die Heimleitung verlangte damals von ihm 32,50 € für eine Leistung, die weder sie noch er bestellt hatte. Das hat alles seine postmoderne Ordnung. Die Heimleitung erklärte, dass eine fachkundige Prüfung ortsveränderänderlicher Geräte nach DGUV V3 nachgewiesen werden muss. Eine nähere Erläuterung sei an dieser Stelle allen Leser*innen erspart. Auch der Monolog, den die Heimleitung mit dem Elektroingenieur führte, nachdem er nachgefragt hat, weshalb pro Gerät jeweils 2 Mal die Prüfungsgebühr von 6,50 € angefallen sei, soll hier nicht niedergeschrieben werden. Es ist irrational und kann schlicht rational nicht aufgelöst werden. Jetzt in Zeiten der Corona-Krise tritt die Irrationalität noch einmal ganz anders auf und lässt dem Elektroingenieur die Ohnmacht spüren, die durchaus mit dem modernen Typ des Faschismus einen Vergleich erlaubt. Die einzige Hoffnung, die ihm verbleibt ist, dass seine geliebte Frau das alles nicht mehr wahrnimmt. Sie war früher in der DKP und hat gekämpft. Jetzt ist sie krank und kämpft schon lange nicht mehr. Sie kämpfte damals mit der DKP an einer anderen Front. Sie wird es nicht mehr erfahren: Antifaschismus geht anders. Er hatte gekämpft mit der Heimleitung und in einem Punkt einigten sie sich. Sie durfte nach Wochen heraus und ihn im Garten treffen. Sie bat ihn: Da wäre doch diese Mini-Musikanlage, die ihre Töchter ihr zu Weihnachten geschenkt hatten. Immer hörte sie damit die alten Lieder auf CD; sie könne sie bedienen, sie sei sich sicher trotz ihrer fortgeschrittenen Parkinson-Krankheit. Er rief an: Ohne Aufkleber, der die Gerätesicherheit dokumentiert, dürfe die Anlage nicht ins Pflegeheim. Er war hilflos. Sein Versprechen als Elektroingenieur nutzte nichts. Die Verordnung sehe solch eine Regelung nicht vor und außerdem könne er sich ja auch ein anderes Heim suchen. Die Heimleitung handelt ordentlich und gemäß den Buchstaben der Verordnung. Vermutlich schütteln die Juristen jetzt den Kopf und erkennen, dass da ein Geschäft möglich gewesen wäre; wir leben doch im Rechtsstaat, da ist doch immer ein Geschäft gerade bei solchem Streit zu machen. Er versuchte es ein letztes Mal. Die Heimleitung möge eine zeitlich begrenzte Ausnahme machen. Der Mediamarkt, in dem das Gerät gekauft wurde, sei wegen der Krise geschlossen. Die Heimleitung lehnte ab. Sie könne nichts dafür, der Obrigkeit müsse gehorcht werden. Gerade in Zeiten der Corona müsse jetzt jede Vorschrift eingehalten werden. Zuhause wieder angekommen schien für ihn ein einfacher Weg gefunden. Ein Bekannter und praktizierender Elektriker, der fernab wohnte und im Besitz dieser Prüf-Aufkleber war, sollte einfach solch einen Aufkleber schicken. Die Heimleitung wäre aus dem Schneider und der Pflegebedürftigen könnte erst einmal geholfen werden. Dieser aber lehnte ab: Das sei verboten.