Folgende Dokumentation ist noch unvollständig. Dies ist eine erste Zusammenfassung der Antworten, um die mich die ältere Frau gebeten hat.
Guten Tag,
gibt es sie ? Die Möglichkeit der Verteidigung von Bürgerrechten?
Der Fall ist einfach, aber grundsätzlich:
Ein
Bezirksamt hat völlig willkürlich einen Antrag, zu dem
innerhalb einer Frist von 4 Wochen Stellung genommen werden sollte,
nach 1 Woche abgelehnt. Er musste neu eingereicht werde. (neue
Kosten, weitere Lebenszeit → ins Hamserrad). Der identische
aber noch einmal mit der Architektengebühr versehene wieder
eingereichte Antrag wurde genehmigt.
Gegen die Ablehnung und
den zugehörigen Kostenbescheid wurde Widerspruch eingelegt.
Jetzt, nach über zwei Jahren, wurde dieser abgelehnt. Ich
könne ja klagen.
Jetzt geht man natürlich zu einem
Fachanwalt für Verwaltung.
Angesichts des Gebührenbescheids der Ablehnung (175 €) gab ein Fachanwalt für das Verwaltungsrecht zu bedenken, dass sich eine Klage nicht lohne.
Könnt ihr mir in Hamburg einen Anwalt nennen, dem das Recht noch am Herzen und nicht am Geldbeutel hängt?
Herzlichst
Michael Schwegler
Zur Orientierung: Grundsätzlich, so der Fachanwalt, werde eine Beratungsgebühr von 250 € fällig. Hinzukäme die erste Bearbeitungsstunde mit einem Betrag von 230 €. Dafür werde rechtssicher über die gegebenen Fristen informiert und bezüglich der Erfolgsaussichten beraten.
Die Antworten der politischen Parteien (geordnet nach dem Posteingang):
Hallo
Herr Schwegler,
danke
für Ihr Vertrauen, wir können und dürfen als Partei
aber keine individuelle Beratung leisten. Wir empfehlen weder auch
weder Dienstleister, noch konkrete Produkte. Ich weiß leider
nicht worum es genau geht - vielleicht könnten Sie zuerst
einmal ein Beratungsstelle aufsuchen, oder eine anwaltliche
Beratung zu den Aussichten Ihres Falls in Anspruch nehmen.
Mit
freundlichen Grüßen
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Hallo
Herr Schwengler,
bitte,
bitte nicht böse sein: das können wir nicht!
Zum
einem kennen wir selbstverständlich nicht alle
Anwaltskanzleien in den einzelnen Bundesländern, zum anderen
ist es auch kompliziert, einen Anwalt zu empfehlen, der Ihnen dann
u.U. nicht wirklich helfen kann. Und natürlich ist es auch für
uns fast unmöglich, auf Grund Ihrer knappen Schilderung
einzuschätzen, ob hier ein juristisch zu klärender
Sachverhalt vorliegt und wie ein Anwalt hier wirken kann.
Ich
kann da nur um Verständnis bitte.
Mit
freundlichen Grüßen
DIE
LINKE im Bundestag
Sehr
geehrter Herr Schwegler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir Freien Demokraten können Ihren Unmut über staatliche
Willkür und Bürokratie nachvollziehen. Leider können
wir als Partei Ihnen in Ihrem Fall nicht weiterhelfen. Trotzdem
wünschen wir Ihnen alles Gute und eine besinnliche
Weihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Freiraum
– Bundesgeschäftsstelle Freie Demokratische Partei