Folgende Dokumentation ist noch unvollständig. Dies ist eine erste Zusammenfassung der Antworten, um die mich die ältere Frau gebeten hat.



Guten Tag,

gibt es sie ? Die Möglichkeit der Verteidigung von Bürgerrechten?

Der Fall ist einfach, aber grundsätzlich:

Ein Bezirksamt hat völlig willkürlich einen Antrag, zu dem innerhalb einer Frist von 4 Wochen Stellung genommen werden sollte, nach 1 Woche abgelehnt. Er musste neu eingereicht werde. (neue Kosten, weitere Lebenszeit → ins Hamserrad). Der identische aber noch einmal mit der Architektengebühr versehene wieder eingereichte Antrag wurde genehmigt.
Gegen die Ablehnung und den zugehörigen Kostenbescheid wurde Widerspruch eingelegt. Jetzt, nach über zwei Jahren, wurde dieser abgelehnt. Ich könne ja klagen.
Jetzt geht man natürlich zu einem Fachanwalt für Verwaltung.

Angesichts des Gebührenbescheids der Ablehnung (175 €) gab ein Fachanwalt für das Verwaltungsrecht zu bedenken, dass sich eine Klage nicht lohne.

Könnt ihr mir in Hamburg einen Anwalt nennen, dem das Recht noch am Herzen und nicht am Geldbeutel hängt?

Herzlichst

Michael Schwegler


Zur Orientierung: Grundsätzlich, so der Fachanwalt, werde eine Beratungsgebühr von 250 € fällig. Hinzukäme die erste Bearbeitungsstunde mit einem Betrag von 230 €. Dafür werde rechtssicher über die gegebenen Fristen informiert und bezüglich der Erfolgsaussichten beraten.


Die Antworten der politischen Parteien (geordnet nach dem Posteingang):


Hallo Herr Schwegler,
danke für Ihr Vertrauen, wir können und dürfen als Partei aber keine individuelle Beratung leisten. Wir empfehlen weder auch weder Dienstleister, noch konkrete Produkte. Ich weiß leider nicht worum es genau geht - vielleicht könnten Sie zuerst einmal ein Beratungsstelle aufsuchen, oder eine anwaltliche Beratung zu den Aussichten Ihres Falls in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hallo Herr Schwengler,
bitte, bitte nicht böse sein: das können wir nicht!
Zum einem kennen wir selbstverständlich nicht alle Anwaltskanzleien in den einzelnen Bundesländern, zum anderen ist es auch kompliziert, einen Anwalt zu empfehlen, der Ihnen dann u.U. nicht wirklich helfen kann. Und natürlich ist es auch für uns fast unmöglich, auf Grund Ihrer knappen Schilderung einzuschätzen, ob hier ein juristisch zu klärender Sachverhalt vorliegt und wie ein Anwalt hier wirken kann. Ich kann da nur um Verständnis bitte.
Mit freundlichen Grüßen
DIE LINKE im Bundestag

Sehr geehrter Herr Schwegler,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir Freien Demokraten können Ihren Unmut über staatliche Willkür und Bürokratie nachvollziehen. Leider können wir als Partei Ihnen in Ihrem Fall nicht weiterhelfen. Trotzdem wünschen wir Ihnen alles Gute und eine besinnliche Weihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Freiraum – Bundesgeschäftsstelle Freie Demokratische Partei