Berlin. Die Verhandlungen um einen Vergleich bei der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal sind auf den letzten Metern gescheitert. Volkswagen und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten sich bereits auf eine Summe von 830 Millionen Euro für die rund 460.000 im Klageregister eingetragenen VW-Kunden verständigt. Das sind rund 2000 Euro pro Verbraucher Nun eskaliert der Streit an der Höhe des Honorars für die Anwälte der Verbraucherzentrale.
Das erfuhr unsere Redaktion aus Verhandlungskreisen. Auf Nachfrage bestätigte VW dies. „Bis zuletzt haben wir an einer gemeinsamen Lösung im Sinn der Kunden gearbeitet, wir bedauern, dass die gemeinsame Umsetzung der mit dem vzbv getroffenen Einigung an unangemessenen Forderungen der Prozessanwälte des vzbv scheiterte“, teilte der Konzern mit. Über die nächsten Schritte will der Konzernvorstand jetzt beraten. Nach Informationen unserer Redaktion tagt das Führungsgremium derzeit in einer außerordentlichen Sitzung.
Bereits Ende Januar hatten beide Seiten eine grundsätzliche Einigung über die Vergleichshöhe erzielt. Seither streiten VW und Verbraucherzentrale über eine pauschale Gebührenforderung der Anwälte, die in der Musterfeststellungsklage die Verbraucherzentrale vertreten. Die Kanzlei RUSS macht nach Informationen unserer Redaktion für die Abwicklung pauschal 50 Millionen Euro geltend und will dafür keinen konkreten Leistungsnachweis liefern.
Die Forderung – rund 120 Euro pauschal pro Verbraucher – wolle die Kanzlei auch nicht von einem unabhängigen Dritten überprüfen lassen. Darauf besteht jedoch der VW-Konzern. Aus Schriftwechseln, die unserer Redaktion vorlagen, geht hervor, dass auch die Verbraucherzentrale sich für eine pauschale Abrechnung der Anwaltskosten ausspricht. Der vzbv hatte in einem Schriftwechsel eine Frist bis zu diesem Freitagmittag gesetzt.
„Einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenordnung haben sie sich verweigert, eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch nicht möglich“, teilte der Konzern auf Anfrage mit. Nach Schriftwechseln geht hervor, dass der übliche Marktpreis für die Abwicklung eines solchen Vergleichs bei rund 17 Millionen Euro liegt.
Die Gebührenforderung der Anwälte bei der deutschen Musterfeststellungsklage liegt gemessen an der Vergleichssumme beim Sechsfachen dessen, was die Verteidiger im Zuge des Dieselskandals in den USA erhielten. Dort ging es um 16,7 Milliarden US-Dollar (15,4 Milliarden Euro) für die VW-Kunden, die Anwälte erhielten 175 Millionen.