Gelassenheit


Das herrschende bürgerliche Recht gründet sich auf das Recht auf Privateigentum an Grund und Boden. Mit der Trennung von Recht und Gesetz mittels eines historisch wohl einmalig zu bezeichneten Wahlaktes in einem demokratischen Land, würden sich anschließend zwei souveräne völlig getrennte Entwicklungen ergeben: Die Verwaltung des herrenlosen Landes einerseits und andererseits eine weitere davon völlig unabhängige Entwicklung der allgemeinen Gesetze. Den bisher bürgerlichen egoistischen Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuches könnten soziale und gemeinschaftliche Gesetze folgen, die nicht durch das Herrschaftsrecht auf privatem (d.h. auch staatlichem) Boden vor vornherein determiniert sind.

Wenn dies einem oppositionellen unangepassten Menschen klar ist sind die Voraussetzungen geschaffen, dass er dieses Ziel mit stoischer Ruhe und Gelassenheit verfolgt und letztlich wird nur eine außerparlamentarische Bewegung dieses Ziel durchsetzen können.

Zwei Voraussetzungen sind dafür notwendig. Die erste und wohl wichtigste Voraussetzung ist ein Kompass. Kein Zweck heiligt die Mittel. Die zweite Voraussetzung ist der Ungehorsam gegenüber jeder Obrigkeit. Er wird praktiziert, indem jede Obrigkeit grundsätzlich in Frage gestellt wird. Anordnungen werden gemäß dem Prinzip „Dienst nach Vorschrift“ nur dann geleistet, wenn dadurch Belastungen anderer Menschen und der Umwelt ausgeschlossen sind. Jeder Oppositionelle sollte sich bewusst sein, dass sich allein in einer schriftlich oder wörtlich formulierten Ablehnung bereits eine Anerkennung des Verhältnisses vom Herrn und vom Knecht ausdrückt. Jede Rede, in der ein Vorgesetzter etwas von einem Untergebenen verlangt, ihn also nicht bittet, begreife als Fehdehandschuh: Lerne die Kunst, den Fehdehandschuh genau dort liegen zu lassen, wo der Herr ihn hingeworfen hat. Lerne zu schweigen. Der Herr muss sich jetzt selber bücken, um ihn wieder aufzuheben. Er wird Stiefellecker finden, die ihn aufheben, aber er wird lernen. Erkenne darin den Inhalt stoischer Ruhe; sie wird am Ende siegen.

Außerparlamentarische Oppositionelle sollten sich politisch vornehmlich um die Sicherung des täglichen Brotes kümmern. Das politische Ziel eines Grundeinkommens ist selbstverständlich verknüpft mit der Forderung, für das Notwendigste selber mittels einer Stunde täglicher kulminierbarer gesellschaftlicher Arbeit sorgen zu können. Überhaupt ist die Durchsetzung und Möglichkeit der Selbstversorgung ein primäres politisches Ziel. Die Bevormundung durch Dienstleister, denen der Gesetzgeber vermehrt Rechte einräumt, muss abgewehrt werden. Solange der Gesetzgeber diesen Forderungen nicht nachkommt, darf auch von der Forderung nach einem leistungslosen Grundeinkommen nicht abgesehen werden.

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