Staatlicher Zwang
Der Zwang beginnt bereits mit der Geburt des Menschen; er wird unter das Vertragsrecht des Staates geworfen. Schon der Begriff des „Erziehungsberechtigten“ ist ein absoluter Übergriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Diese Übergriffe nehmen beständig zu und können zusammengefasst als Transformation in den autoritären Obrigkeitsstaat bezeichnet werden. Gehorchen z.B. heute die Eltern des Neugeborenen nicht, so werden ihre Kinder seit März 2020 von der freiwilligen Gemeinschaft der Kinder in Kindergärten ausgeschlossen. Es geht hier nicht um Vernunft, es geht um die planvolle Verstaatlichung der Menschen, die zwangsweise heute in die staatlich verfassten Gesellschaften hineingeboren werden. Ungeheuerlich ist inzwischen die Ausgrenzung von rational denkenden Menschen, die zum Beispiel gegen staatlich verordnete Gebührenpflichten klagen, die den Menschen zwingen für etwas zu bezahlen, das sie nicht bestellt haben.
Dies ist überhaupt eines der auffälligsten Veränderung, dass inzwischen selbst die privaten Dienstleister sich zu Dienstherren Dank der Gesetzgebung des Staates entwickeln konnten und den Menschen in die Rolle des reinen Konsumenten zwingen. Eine Dienstleistung, begründet auf einer beidseitigen Willenserklärung? Eine dreiste Lüge. Der Staat verordnet sie, kontrolliert sie und mit dem Einstieg in den Impfzwang öffnet er inzwischen, so dass es keiner merken soll, langsam sogar das Tor zur Hölle (der Verfasser dieses Texte ist absolut kein Impfgegner!).
Die Gründung und Vernetzung nichtstaatlicher Kindergärten und Schulen, die sich keiner staatlichen Kontrolle unterwerfen, wird dringender denn je. Jeder wird in diesem Prozess die Kälte spüren können, die sich im bürgerlichen Staat spätestens seit der letzten Jahrhundertwende wieder entwickelt hat und seit die Finanzkrise ab dem Jahr 2007 das Überleben des bürgerlichen Staates ausschließt.
(wird fortgesetzt)