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Mittwoch, 16 Oktober, 2019

Recht von Barbaren

Recht von Barbaren

Ein Artikel zum "Recht von Barbaren" wird derzeit geschrieben. Jean Ziegler schreibt in seinem Buch "Ändere die Welt" von einer kannibalischen Weltordnung, die verändert werden könne, wenn die Menschen ihre verfassungsgemäßen Rechte nur nutzen würden. Wie das gehen soll, schreibt er nicht. An dieser Stelle kann aber bereits angemerkt werden, dass nur ein Recht von Barbaren in der Lage ist, eine kannibalische Weltordnung durchzusetzen.

Der Begriff Barbar entstammt dem griechischen Begriff barbarosund und bezog sich ursprünglich auf diejenigen, die kein Griechisch sprachen. Diese Menschen wurden als minderwertig betrachtet. Daher war die Unterscheidung zwischen den überlegenen zivilisierten Völkern Griechenlands und den minderwertigen Barbaren an der Peripherie wesentlicher Bestandteil griechischen und lateinischen Denkens. Plato vertrat eine Doktrin der natürlichen Sklaverei, bei der er davon ausging, daß die Griechen das Recht hatten, die Barbaren entweder zu töten oder zu Sklaven zu machen. In den Werken Strabos (etwa 64 v. Chr. bis 24 n. Chr.) erlebte diese Version der Unterscheidung zwischen Barbarei und Zivilisation ihren Höhepunkt. Strabo hatte in Rom studiert und vertrat eine sehr romanische Weltanschauung. Sein 17 Bände umfassendes Werk Geographie stellt die Barbarei als Verkörperung einer verkehrten Welt dar – im Gegensatz zu der der Griechen und Römer, die eine Lebens- und Produktionsweise entwickelt hatten, die zivil war. In seiner Theorie der Barbarei ist der geographische Unterschied mit dem Unterschied in den Produktionsweisen verbunden. Die zivilisierten Völker besiedelten demnach die fruchtbarsten Böden, auf denen eine seßhafte Landwirtschaft zu betreiben möglich war. Und im Gegensatz zu diesen zivilisierten, Brot essenden Menschen – hauptsächlich Stadtbewohnern und Bauern, die in Stadtnähe wohnten – waren die Barbaren kämpferische Nomaden, die sich von Fleisch und Milchprodukten ernährten und ständig unter Waffen standen. Die Barbaren galten als Gewalt liebend und unter Umständen lebend, die ihnen keine Wahl ließen, außer der, zu plündern und zu stehlen. Daher nahm der Begriff Barbarei zwei verschiedene Bedeutungen an, die sich jeweils auf zwei verschiedene Vorstellungen von Zivilisation bezogen (JOHN BELLAMY FOSTER, BRETT CLARK, Das Imperium der Barbarei, Utopie kreativ) .

Hier geht es aktuell nicht darum, die Geschichte des Rechts von Barbaren niederzuschreiben. Es genügt, die Bedeutung des bürgerlichen Rechts, des Rechts der westlichen Wertegemeinschaft, in unserer modernen Zivilisation darzustellen. Mit ihrem Recht behaupten sie nicht nur ein Recht über die Ausbeutung der Natur, Kriege zu führen, sie bedienen sich auch ihrer Geschöpfe . Der Einwand, dass das bürgerliche Recht Tierquälereien verbiete, findet bekanntlich seine Grenze an den Pforten des Privateigentümers eines Grundstückes, auf dem der private Herr sein Unwesen treiben kann. Mit Hochsicherheitsgrenzen darf er sein Privateigentum an Boden einzäunen. Würde das Recht auf Privateigentum an Boden abgeschafft und die gesamte Fläche der Bundesrepublik zum herrenlosen Land erklärt werden, so dass Nutzungsrechte den herrenlosen Boden verwalten können, wäre das barbarische Recht gebrochen und ein ziviles Recht könnte sich entfalten.

(wird fortgeschrieben)

Posted by Michael Schwegler at 12:57
Edited on: Dienstag, 22 Oktober, 2019 19:30
Categories: Hintergrund