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Gerichtsakten

Jeder sollte sie selber studieren und eigene politische Schlüsse daraus ziehen

Unkommentiert werden die Akten hier gelistet. Zunächst die Akte 640 C 114/23 des Amtsgericht Hamburg-Harburg in der Sache des Amtsrichters Lund, den inzwischen die Staatsanwaltschaft bearbeiten soll, dies aber bis heute seit einem Jahr nicht tat. Erst kurz vor Weihnachten kam ein Schreiben vom 2.12.2024 eines Amtsanwalts namens Steffen, dass endlich ankündigte, dass gegen den Amtsrichters Lundt ein gesondertes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Noch liegt kein abschließender Bescheid vor.

Zivilrechtlich wurde die Sache erst einmal am 20.11.2024 vor dem Landgericht in Hamburg förmlich entschieden und auch die Akte 318 S 4/24 in Hinblick auf die Kostenentscheidung veröffentlicht. Zivilrechtlich scheint also alles entschieden, denn dies bestimmt das Gesetz. Sraftrechtlich müssen nun die Strafrichter gehört werden und diese Verlautbarungen stehen noch aus. Auch gegen eine weitere Richterin, einen Gerichtsvollzieer und einen Heizungsbauer sind inzwischen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg über den Amtsanwalt Steffen in elektronischer Form versendet worden. Alle drei einschließlich der Richterin Frau Claasen haben sich über meine Einlassungen, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Mietwohnung handelt zu der ich ohne ausdrückliche Einwilligung des Mieters keinen Zutritt habe, hinweggesetzt und die Mietwohnung aufgebrochen.

Hat der Richter Lundt sich über den Artikel 103, GG, eigenwillig hinweggesetzt und die gerichtlich bekannte Tatsache, dass allein Frau Eva-Marie Schwegler als Rechtsnachfolgerin des einstigen Gasliefervertrag, den von 1988 bis 2013 allein Michael Schwegler innehatte hinweggesetzt, so haben die neuerdings Beschuldigten sich über den Artikel 13, GG, hinweggesetzt und die Wohnung eines Mieters, dessen Mietvertrag das Finanzgericht Hamburg ausdrücklich als Rechtens bestätigt hat, kurzerhan und während seiner Abwesenheit über Weihnachten 2024 aufgebrochen. Als Wissenschaftler der Kritik der Politik lieferten mir diese richterlichen Eingriffe in die Kerngedanken der einstigen Väter des Grundgesetzes die notwendigen Argumente, dass nach dem Beginn der 4. Phase der Epoche des Faschismus, diese auch materiell inzwischen nachgewisen werden kann. Wer immer noch glaubt, dass die Zeit der 3. Phase in der Epoche des Faschismus hinter und liegt, wird von mir eines Besseren, nämlich Faktischen belehrt. Da wäre noch aktuell die Kampfansage der Vorsitzenden der 2. Kammer des Bundesverfasuungsgericht, dass diese Frau König trotz der inzwischen vom Repäsentantehaus der Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegten Bericht, dass Covid-19 der Entwicklung von Biowaffen geschuldet ist, und diese Frau, was mir von Beginn an bereits im November 2019 klar war, wieder so handel würde, wie die Staatsgläubigen im Jahr 2020 gehandelt haben, gleicht einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Lesen Sie selbst in der "Presse- Augsburg" die Ausgabe https://presse-augsburg.de/verfassungsrichterin-corona-entscheidungen-waren-absolut-richtig/981848/ oder bei"Tichys Einblick": https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-unbelehrbare-koenig-corona/

Der schweglersche Aufklärer, der rein geistig angestiftet wird, klärt weiterhin in absoluter Friedfertigkeit auf: Er liebt seine Feinde und geht, sobald es notwendig ist, diesen lieber aus dem Weg und, falls es gar nicht anders mehr möglich ist, wird er besser das Land verlassen, wie das nicht nur die Juden vor ihm taten. Die 3. Phase der Epoche des Faschismus, die mit Hilfe von Freimaurern wieder rekonstruiert wird, ist absolut unbarmherzig. Erinnert euch wenigstens an an das Schicksal eines der Kinderder Familie von Emanuela Orlandi.

Ja, es ist wahr: Es ist nicht Ihre Familie. Ihre Familie wurde von den Freimaurern nicht seelisch brutal geschlagen.