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Ihr wollt das Böse erkennen?

Welches Interesse steht dahinter?

Sie streiten und essen gemeinsam vom Baum der Erkenntnis



So weit ist es gekommen. Friedlich sitzen sie sich gegenüber. Positivisten auf der einen, Dialektiker - man könnte sie auch Negativisten nennen, die das Gute wollen - auf der anderen Seite.
Die Letzteren erkennen das Gute nicht, obwohl sie doch vom Baum der Erkenntnis gegessen haben. Erstere wollen das Gute schaffen, indem sie das Recht nach ihrem Gutdünken gestalten. Auch sie wollen erkennen und behaupten, das Meiste erkannt zu haben: Zwei Fraktionen von Blinden, die dem natürlich Guten einfach nicht vertrauen wollen und auf der Suche nach der Bestimmung des Bösen sind.

Es wird Zeit, die ersten absolut privaten Dinge zu veröffentlichen. Alles, was öffentlich verborgen bleibt und der Staat dafür sorgt, dass alles Private über Gesetze geschützt wird, so dass jeder ansich sicher sein kann, dass selbst perverse Verhaltensweisen nicht unbedingt an Licht kommen, soll in Frage gestellt werden. Falls der Einzelne ein "Darknet" einem freien Internet vorzieht, was nicht unbedingt verurteilt werden darf, denn jeder hat ein Recht auf sein Privates, ist das nicht zu verurteilen. Es muss geschützt werden. Aber auch das Gegenteil muss geschützt werden. Der Einzelne muss auch das Recht haben, sein Privates öffentlich zu präsentieren. Also all das zu veröffentlichen, was er erlebt und mit eigenen Augen und Ohren gesehen hat. Weshalb sonst wäre der Odysseus, wie ihn Adorno und Horkheimer in ihrer Dialektik der Aufklärung so modern beschrieben haben auf die Idee gekommen, seinen Mannen die Ohren mit Wachs zu verschließen? Sie sollten dem Reiz der Sirenen nicht erliegen und ihn, gefesselt am Mast, wegen der Sirenen verlassen.
Ganz anders der Odysseus des schweglerschen Maulwurfs: Er wählte die Negation, die Subversion, die Ertüchtigung eines kritischen tiefergehenden geistigen Bewusstseins, indem er die Reize alles Privaten an das Licht der Öffentlichkeit katapultierte, so dass die Zerstörungen der Sirenen für alle deutlich sicht- und hörbar wurden.
Die Einsamkeit, die im gesellschaftlichen Spektakel nur noch mit aberwitzigem Konsum verdeckt werden kann, wird dechiffriert. Das Private wird öffentlich, wirft alles Verborgene ab und das grelle Licht der Sonne lässt selbst das vormals Dunkle, das jetzt kräftig erhellt wird und damit für alle sichtbar ist, hervortreten. Es wird also Zeit für die ersten Erzählungen. Ansonsten bliebe die Ankündigung, das Private ist öffentlich, bloßes Geschwätz.
Let´s begin: Der Fall HSH-Anwälte gegen Schwegler und umgekehrt.

Alles was im Folgenden geschrieben steht, ist belegbar, schwarz auf weiß und alles ist im Original unterschrieben. Ansonsten hätte dies in einer verkommenen bürgerliche Gesellschaft keinen Wert. Noch ist sie aber nicht ganz verkommen. Noch schützt den Verfasser dieser Texte auf der Webseite "/docs/erkenntnis.html" das Grundgesetz. Dabei distanziert sich der Verfasser von diesem Dateinamen "erkenntnis.html" deutlich: Er erkennt nichts. Er weiß, oder weiß nicht. Alles was er weiß, wird dokumentiert und was er nicht dokumentieren kann, das weiß er eben nicht. Er gehört auf keinen Fall zu den Positivisten, die sich ihr Recht selber schaffen, so wie sie es zum Herrschen über andere Menschen brauchen und diese anderen Menschen dumm genug sind, ihrem System des Rechtspositivismus über politisch inszenierte Wahlen zuzustimmen. Ein Schelm aber, der hier Böses vermutet.

Er gehört zu den Dialektikern, der das Gute um alles in der Welt erhalten will und von einer hegelschen Stufenleiter, aufsteigend zu einem Weltgeist, überhaupt nichts wissen will. Seine Dialektik besteht vor allem im Prinzip, das Private als öffentlich zu erklären und, wie Sie hier verehrte Leserinnen und Leser in aller Ruhe lesen können, allein das dialektische Schließen den Frauen und Männern überlässt, die allein die Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Es ist Ihre Sache, wie die "Macht der Ohnmächtigen", der Kinder und Katholiken, Fakt sein könnte, was aber das Befolgen der Methode des schweglerschen Maulwurfs nun einmal zwingend voraussetzt. Ein Schelm, der jetzt auch an das Böse denkt. Er weiß es nämlich nicht.

Angefangen hat alles im August 1988. Ein Heizungsvertrag wurde geschlossen und diente sozusagen als postmodern formulierter handgeschriebener Geist einer zukünftigen Hausgemeinschaft inmitten der Demütigung, für selbstverständliche Absichten und Wünsche dafür überhaupt einen Vertrag schließen zu müssen. Wäre dieser im August 1988 nicht geschlossen worden, oh weh, verehrter Autor von endederrevolutionen.de (Vertrag wird noch im Original verlinkt. Es fehlt nur noch die Zustimmung der Mitunterzeichner, die von dem Prinzip, das Private ist öffentlich, noch nicht völlig überzeugt sind). Aus ursprünglich zwei Köpfen in der juristisch gegründeten Zweier-WEG wurde durch die List der Vernunft (Hegel) bereits im Jahr 1991 eine Dreier-WEG. Einer der vier durch das bürgerliche Gesetzbuch zwangsläufig zum Eigentümer gewordener einfacher Mensch musste nach München umziehen, weil er auf die politische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschworen hat und Beamter wurde. Er wollte nach München auf keinen Fall hin. Er war Sozialdemokrat mit einem Parteibuch und wunderte sich seit Jahren, wie er im Norden überhaupt mit einem überzeugten Katholiken befreundet sein konnte. Danach aber war er diesen "Wirrkopf, Genosse Nichtgenosse und Überbleibsel aus den fünfziger Jahren" (Sanguineti) durch die Weisung der Verwalter des Staates, also der sogenannten staatlichen Exekutive, wieder los. Eine Zeitenwende trat ein.

Nicht nur in München, sondern auch in Hamburg-Harburg. Es dauerte allerdings noch gut 4 Jahre, bis diese Zeitenwende wirksam und sichtbar wurde. Es waren ehemalige Mieter, die auch einen Platz an der Sonne suchten (Link zum Politiker Bülow, der diesen Satz um das Jahr 1900 im politischen Parlament prägte, wird noch nachgeliefert) und im Jahr 1995 war es soweit. Der Verfasser dieses Textes hatte es fortan mit dem gewöhnlichen Pöbel zu tun, zu dem er als Katholik im Besonderem natürlich selber gehörte: "Genosse Nichtgenosse!"

Das Schicksal, das jetzt durch eine Dame gelenkt wurde, die aber nicht mit der "Dame Vernunft" und ihre Agitatoren (Johannes Agnoli in der "Subversiven Theorie") verwechselt werden darf, und die von Beginn an den übrigen in der angebotenen Weiterführung der Hausgemeinschaft zeigen sollte, wo der Hammer hängt.

Sie ließ ihn im Dezember 2012 endlich fallen und ein typischer Advokat, ein Herr Schröder der HSH-Rechtsanwälte in Harburg, zeigte ihr den Haken, an dem sie Jahre zuvor den Hammer hingehängt hatte, den wahren Ort aber längst vergessen hatte: Sie war Protestantin und der Lüge nicht abgeneigt. Ob sie leidenschaftlich der politischen Aktion für Deutschlands liebstes Kind, dem Auto, auf der Straße hinterherlief, darüber kann nicht berichtet werden. Allerdings ist ihre private Aktion, freie Parkplätze für freie Bürger nachweislich festzuhalten und gerade dann, wenn diese Parkplätze in erster Linie als Freiflächen für die Kinder eingerichtet waren und der Platz vor dem Grundstück schon lange nicht mehr für Federballspiele und andere Kinderspiele wie das "Himmel-Hüpfspiel" geeignet sind. Man könnte auch durchaus formulieren in Anlehnung an die Transformation der Demokratie in Deutschland, ein privater Kinderspielplatz ist dem Auto anheimgefallen durch die Politik "Vorrecht für das Elektroauto", was aber noch zu beweisen wäre. Trotz einer Versicherung an Eides Statt parken sie und ihr Mann ihre beiden Fahrzeuge noch heute dort und haben erst jüngst zwei der vier gemeinschaftlichen Außensteckdosen für elektrische Netzgeräte gestohlen und gegen einen Anschluss für ihre mobile Wallbox, diese mit einer eigenen und abschließbaren speziell auf ihre Bedürfnisse eingerichtete Steckdose verändert. Als dies gegenüber dem Kontaktbereichsbeamten angezeigt wurde, der erst wenige Tage sich die vormals gemeinschaftlichen Steckdosen angeschaut hat, empörte sich dieser, weil geschrieben wurde, dass dieser offensichtliche Diebstahl der Außensteckdosen "unter den Augen des Staates" erfolgt sei.
Es war der italienische Justizminister Alfredo Rocco, der während des Mussolini-Diktatur den nachdenkenswerten Satz geprägt hat, der Staat müsse Augen bekommen. Ob er damit den Diebstahl verhindert hätte, darf nach den Ausführungen dieses Kontaktbereichsbeamten durchaus bezweifelt werden. Auch die Staatsanwaltschaft hat diesen Diebstahl, an dem sie keine Zweifel ließ, mit der bemerkenswerten Auskunft eingestellt, dass ein Katholik, der den Nächsten liebt und diesen nicht bestrafen will, sondern ihn lediglich, wie im Neuen Testament geschrieben "dem Gericht zuführen" will, so dass dieses und nicht der Katholik Recht spreche, dass dies eine weitere Aufklärung der Tatsachen verhindere und hat das Verfahren einfach eingestellt. So ist es wohl mit dem Recht des Bürgers in einem laizistischen Staat. Beide Protestanten behaupten, dass eine Hausordnung, die sie nachweislich gefälscht haben, ihnen zwei Stellplätze einräume. Sie räumten sich inzwischen noch eine Ladestation für ihr neues Elektroauto ein und setzen offensichtlich auf die Devise, die bereits Karl Marx in Hinblick auf die Grundrechte der Bürger berühmt gemacht haben: "Wofür? Für das Kapital!" Dieses kommt in der Postmoderne längst elektrisch daher und die Vergiftung der Luft mit Abgasen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe findet woanders statt. Wie lieben viele unserer Mitbürger die Augenwischerei. Heute scheinen sie mit der Wischerei am Ende angekommen zu sein. Mit Hilfe der Richter haben sie politische Augen bekommen. Jedenfalls wird es am Ehestorfer Weg 173 immer schwieriger, mit einfachen natürlichen Augen den Platz an der Sonne zu genießen und auf dem Vorplatz schon einmal gar nicht. Obwohl noch nie auf diesem gemeinsamen Grundstück Stellplätze weder vorhanden noch irgendwie markiert waren: Sie lügt und mit ihr lügt ihr HSH-Anwalt Herr Schröder und der List eines Dr. Dämlich, wie diesen Richter am Amtsgericht Harburg ein anderer Advokat, Herr Winter, der die Geschicke dieser ehrenwerten Eigentümergemeinschaft auch nicht ändern wollte, ist es zu verdanken, dass er in Abänderung eines am 22.01.1993 ergangenen Urteils einer Frau Richterin, das unter dem Aktenzeichen 610a II 8/92 die ehemaligen Mieter einer Eigentumswohnung deutlich in die Schranken wies und den Spielplatz wieder den Kindern zur Nutzung übergab. Weshalb dieser HSH-Advokat dermaßen engagiert sich am Raub des Spielplatzes der Kinder so aktiv beteiligte, kann der Katholik und frühere Verwalter der hier so merkwürdig agierenden, weil steuerlosen WEG in der Selbstverwaltung noch nicht klar sehen. Dieser Mann ist ein Meister der Rechtsverdrehung und hüllt sich meist mit seinen Schriftsätzen in dichtem Nebel ein. Dieser wiederum ist bekanntlich natürlichen Ursprungs, kann einfach erklärt werden und es wird sich zeigen, ob er am Ende nicht doch sichtbar wird: Nackt und bloß wie Adam, nachdem dieser wegen der berühmten Frucht, die er vom Baum der Erkenntnis aß und deshalb, was auch bekannt sein dürfte, das Paradies verlassen musste. Er wird heute auf die Frau mit den nackten Fingern zeigen und sagen: "Die war's, ich wollte das alles nicht." Auf die Frage, weshalb er von ihr und von den Übrigen das Geld für seine gnadenlosen Dienste angenommen habe, auf diese unverschämte Frage wird er schweigen, wie sie alle schweigen, die "vom Bösen" sind. Es sei zunächst noch darauf hingewiesen, dass die Macht der Ohnmächtigen gesetzlich sanktioniert sein soll. Um eine Hausordnung ohne einen gesetzlichen Vertreter -hier werden die Wohnungseigentümer fürsorglich und wohlwollend von den Verwaltern des Staates wie Kinder behandelt, obwohl jeder weiß, dass es um das Kindswohl in der staatlichen Verwaltung keineswegs überall zum Besten bestellt ist- zu verändern, bedarf es für einen Umlaufbeschluss aller Stimmen der zu Kindern erklärten Erwachsenen. Selbst für Einberufung einer Eigentümerversammlung befolgt das Gesetz den Regeln, die für eine Kinderversammlung durchaus zu verstehen sind. Ohne einen erwachsenen Vorsitzenden sollte eine Kinderversammlung nach den jüngsten Messerattaken von Kindern auf Kinder besser nicht durchgefüjhrt werden. Aber noch haben die Kinder eine Wahlfreiheit, Erwachsene in einer Wohnungseigentümergemeinschaft indes nicht. So können Beschlüsse mit Mehrheit überhaupt nicht gefasst werden, wenn kein Vorsitzender da ist und den bestimmt im Zweifel das Gericht und dieser darf nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg, eine typische Hamburgensia, nicht einer aus der erwachsenen Runde der Wohnungseigentümer sein, falls ein Kind aus der Runde der Erwachsenen der Meinung ist, "der da streitet" und mit dem Finger auf den Katholiken zeigt. Jedenfalls können schlicht keine Mehrheitsentscheidungen im höchste Organ einer Eigentümergemeinschaft gefasst werden. Spannend wird das aktuell, wenn ein Nachbar gegen das Baurecht verstößt und auf seinem privaten Grundstück die gesamte Baulastfläche, die im Grundbuch dieses neuen Nachbarn eingetragen ist, überbaut. Zwar ist gegenüber dem Bauamt diese Ordnungswidrigkeit angezeigt, mangels der Ernennung eines Oberhaupts der ehrenwerten Wohnungseigentümergemeinschaft ist diesen ehrenwerten Wohnungseigentümern das Recht verlorengegangen, gegenüber dem Bauamt diese Tat, ein Schelm der auch hier Böses vermutet, die von einem Katholiken angezeigten Rechtsbruch, weiter zu verfolgen. Er muss wohl akzeptieren, dass der Satz "was ihr auf Erden richtet, wird auch im Himmel gerichtet sein, in einem laizistischen Staat keine Anwendung findet. Hier bestimmt allein der Götze Staat, womit wir wieder bei der Hure Babylon uns wieder einfinden. Kurz: Demokratie, gar Selbstbestimmung, findet zumindest in einer WEG nicht statt.
(Der Bericht wird fortgesetzt)