Auch wenn künftig wieder eine Deflation herrscht, muss uns die Verfassung des Staates Bundesrepublik Deutschland schützen.
Mit dem Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einer zivilrechtlichen Belastungsprobe unterworfen.
Es wird die Frage beantwortet, ob Freimaurer in der Freien und Hansestadt Hamburg künftig unsere Verfassung determinieren oder der Verfassungsschutz sich wieder uneingeschränkt durchsetzen kann. Der Kniefall von Ostern des Jahres 2020 muss eine Ausnahme bleiben. Selbst Papst Franziskus fiel auf die Schwindeleien zahlreicher Verfassungsstaaten herein. Hoffen wir gemeinsam.
Hier ein Schreiben vom 28.05.2026, das zwar als gewöhnliche Email einzustufen ist, aber als Hintergrund für eine einfache Belastungsprobe gelten könnte. Wir werden das Ergebnis bald erfahren. Sehr geehrte Frau Paul, sehr geehrter Herr Queling, Wegen Ihrem Treiben habe ich bereits am 19. März 2026 eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt und werde mit der Zurückweisung meiner sofortigen Beschwerde durch den Einzelrichter Rüther am Landgericht Hamburg sowie des am selben Tag mir zugestelltem Schreiben über den Versuch des Amtsgerichts Hamburg-Harburg, mich in Hinblick auf künftige wohnrechtlichen Fragen mich zur Unterwerfung an ein medizinisches Sachverständigengutachten zwingen zu wollen, das Verfassungsgericht am 1. Juni 2026 hierüber eine weitere Information meiner Beschwerde vom 19. März 2016 versenden. Die nächste Beschwerde wird folgen sobald das Landgericht Hamburg bezüglich des Tagesordnungspunktes 6 vom 22.01.2025 sein Urteil gesprochen hat. Dann werde ich auch den Landesverfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg auführlich noch informieren. Heute werde ich die Hamburger Netzwerke GmbH noch einmal über Ihr widerliches Treiben am 15.12.2025 in meinem Sondereigentum im Keller des Hauses Ehestorfer Weg 173 informieren. Ein durchaus inzwischen wieder denkbarer Staatsstreich, der wieder von Juristen und hohen Richtern mit getragen wird ist in politologischer Hinsicht, betrachtet man die Weltlage, in greifbare Nähe geraten. Sie würde diesmal nicht von Berlin, sondern von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgehen. Im Gegensatz zu Ihnen werde ich am 03.06.2026 ein ordentliches Protokoll anfertigen und von aufrichtigen Menschen unterschreiben lassen. Es muss vollständige Transparenz und Aufklärung herrschen und wir werden noch erfahren wer der Wahrheit dient und sich dem Dienst, die Würde des Mesnchen zu seinem Recht zu verhelfen, grundsätzlich und für immer verpflichtet hat.
ich gehen davon aus, dass Sie über den Diebstahl des Gaszählers, der Eigentum der E.on GmbH ist, von der Freimaurerin Frau Oehlrich-Schneider informiert worden sind. Ich habe diesen schweren Diebstahl unter der Ereignisanzeigenummer #2229-1695-6328 mittels des Onlineportals für Strafanzeigen beim PK46 in Hamburg-Harburg angezeigt.
Es handelt sich inzwischen um einen Fall, den ich auch beim Verfassungsschutz anzeigen werde. Sie, Frau Paul, haben gegenüber Frau Ohelrich-Schneider behauptet, den Gaszähler mit der Zählernummer 23751582 von e.on|Hanse auf dem Müllberg, der infolge Ihres grob fahrlässig herbeigeführten Wasserschadens auf dem Vorplatz des Hauses entstanden ist, gefunden zu haben. Erst gestern informierte mich Herr Sandu Dracici, dass Frau Oehlrich-Schneider in Ihrem Auftrag erklärte, dieser Gaszähler sei Eigentum der Hamburgernetze GmbH. Dieses Unternehmen hat mir heute einen Brief geschrieben, den ich aber aus Gründen, die Sie genau kennen, nicht annehmen kann. Ich werde deshalb dieses Unternehmen, mit dem ich in keinerlei Beziehungen stehe darüber informieren, dass besser auf digitalem Wege die Post mir zugestellt werden soll, weil im Haus Ehestorfer Weg 173 das Briefgeheimnis von Miteigentümerrn nicht gewahrt wird. Das Schreiben seinerzeit von Herrn Beu vom Wohnungsamt hat bei mir inzwischen Verdachtsmomente ausgelöst, die ich als Beamter der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber dem Verfassungsschutz nicht weiter zurückhalten werde. Es war nachweislich Ihres eigenen beschriebenen Briefumschlags von Herrn Beu an mich dieser Umstand, der den Fall Beu u.a. ins Rollen brachte. Ich weiß, Sie öffneten "versehentlich" und versehentlich musste in dieser Welt schon mancher "über die Klinge" springen.
Die ganze Angelegenheit ist schon lange von Zivilgerichten nicht mehr zu händeln. Jetzt sollen die Strafgerichte und das LKA sich der Sache annehmen. Mein persönlicher Apell an Sie: Kehren Sie einfach um. Mt 18,12-14.
Als Aufklärer empfehle ich Ihnen einen Weblog, der die Sache grundsätzlich behandelt: https://wissen.schloesserland-sachsen.de/blog/detail/sprichwoertlich-jemanden-ueber-die-klinge-springen-lassen/
Wir haben in der Bundesrepublik keine Todesstrafe mehr, aber wir haben eine Verfassung.
Diese Informationen allein müssen zur Abwehr nach Karlsruhe getragen werden, um am Ende den Artikel 1 unserer Verfassung, "den Dolch im Gewande" zu retten. Mit freundlichen Grüßen - Schwegler.