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Recht der Freien und Gleichen

Nutzungsrecht und Autonomie

Der Staat der zivilen Gesellschaft

Das "System von Verfügungs- und Stimmrechten" wird hier knapp vorgestellt. Diese Seite wird nach und nach ergänzt, so dass in Grundrissen dieses System verständlich wird. Nachfolgend ist aus dem Manuskript des Zweiten Buchs von „Ende der Revolutionen“ einmal die Grundidee zusammengefasst:

Die Bodenfläche Deutschlands beträgt rund 357.386 km².
Mit der Anzahl der Menschen, die derzeit in Deutschland leben, könnte jedem Menschen eine Nutzfläche von rund 4.300 m² oder 43 Ar theoretisch bereitgestellt werden. Bei den gegebenen Bodenverhältnissen, den Erfordernissen der gegebenen Infrastruktur (21 Ar), den Naturschutzgebieten und der Landwirtschaft (21 Ar), bietet sich praktisch die erste Regel an:

Jeder Mensch nutzt persönlich 1 Ar der Bodenfläche der Bundesrepublik Deutschland.

Den gesamten Bodenflächen, die jetzt völlig herrschaftsfrei verwaltet werden, haften jetzt primäre (persönliche), sekundäre (öffentliche) oder ternäre (natürliche) Attribute an, die von einem eigenen Haus, dem Haus der Verwaltung der Attribute, verwaltet werden.

Die Exekutive des Staats hat mit der Verwaltung des Grund und Bodens der Bundesrepublik Deutschland nichts mehr zu tun. Sie stellt wie jeder Bürger und jede Bürgerin einen Antrag an dieses Haus, wenn eine Nutzungsänderung auf öffentlichen Bodenflächen von den Exekutivorganen erwogen wird.

Jeder Mensch, ob alt oder jung, gesund oder krank, schwarz oder weiß, selbst ein Mensch, dem die Bürgerrechte entzogen sind, hat das persönliche Nutzungsrecht über eine Bodenfläche der Größe zunächst von 100 Quadratmeter in den Grenzen des Nationalstaates Bundesrepublik Deutschland.

Auf dieser Fläche wird ihm absolute Autonomie zugesichert und diese Autonomie wird von den Executivorganen ausdrücklich geschützt. Das Ziel, "Ende der Revolutionen", ist erreicht, wenn dieses Recht auf Autonomie in die politische Verfassung des Staates aufgenommen ist: Der Mensch gestaltet den Staat und nicht umgekehrt. Die Würde des Menschen ist wieder hergestellt.

Als künftiges natürliches Menschenrecht jedes Einzelnen steht ihm die Nutzung dieser herrenlosen Bodenfläche zu: Einhundert Quadratmeter Bodenfläche; eine überschaubare, vorstellbare, nutzbare Fläche.

Dem primären persönlichen Nutzungsrecht über diese Fläche werden durch einen für alle Menschen gültigen Katalog privater Nutzungen Grenzen gesetzt. Die Kontrolle darüber, ob der Einzelne auf dieser ihm persönlich überlassenen Fläche die Bestimmungen auch einhält, erfolgt allein im Vertrauen. Eine Kategorie, die damit zum ersten Mal in ein politisches System eingeführt wird.

Auch die übrigen Flächen sind herrenlose Flächen; die Natur des Boden ist wieder hergestellt.

Der Natur allein gehört der Boden, da braucht es kein irdisches Vormund: Deus sive natura.
Die Exekutivorgane des Staates sind dem Schutz der Nutzungsrechte verpflichtet.

Die Nutzungsflächen werden stets am Wohnort der Menschen eingetragen. Die Eintragung erfolgt nach einer Wohnort-Anmeldung elektronisch mittels einer Open-Source-Software und ohne Einflussmöglichkeit der Verwaltung von Menschen, die das 5. Haus eines neuen Staates besorgen.

Nutzungsänderungen auf dem Rest des herrenlosen Bodens werden der Entscheidung eines Souveräns unterworfen, das durch Entscheider gebildet wird.

Je nach Größe der Flächen, deren Nutzung geändert werden soll, wird eine definierte Anzahl von Entscheidern, Menschen wie Du und ich, automatisch per EDV bestellt. Hier sorgt eine Open-Source-Software dafür, dass der Antragssteller und die Entscheider über die beantragte Nutzungsänderung absolut unabhängig und alle anonym voneinander ihre Aufgaben wahrnehmen. Wie bisher werden in aller Regel die für Nutzungsänderungen des Bodens eingerichteten staatlichen Exekutivorgane auf Antrag ihre Weisungen und Empfehlungen erteilen.

Diese sind jedoch immer unter den Vorbehalt der Zustimmung durch den Souverän gestellt. 1 Ar Bodenfläche, mehr oder weniger, darauf kommt es hier nicht an. Das Maß ist eine rational nachvollziehbare Setzung damit erst einmal mit dem völlig andersartigen System begonnen werden kann. Ob dieses Nachdenken einer praktischen Vernunft folgt oder utopische Züge aufweist ist ebenfalls jetzt nicht entscheidend. Es ist jetzt aber eine Sache der Menschen welches Maß am Ende geeignet ist. Diskutiert miteinander, schafft dafür eine einzigartige und neue Res Publica.

Zum Schluss: Dieses System stellt keine Enteignung des vormals Privateigentum an Boden dar. Solange die bisherigen Nutzer des Grund und Bodens die Nutzung ihres vormals mit einem Rechtstitel (Grundbuch) behafteten Grund und Boden wie bisher weiter nutzen, erfahren sie keinerlei Veränderungen. Es handelt sich nicht um eine Enteignung, weil der Boden dieser Erde niemals einem Menschen oder einer Mehrzahl von Menschen eigen war. Dieser letzte Mythos wird beseitigt und dem Logos einer wahrhaften Zivilgesellschaft übereignet.

Diejenigen Menschen, die den Grund und Boden ihr Eigen nennen, das sind Hehler und im Grunde nicht besser als die Stehler, die ehemaligen Okkupanten; angestiftet durch den Staat, durch das Gesetz.

Das System der Nutzungs- und Stimmrechte stellt eine klare Revision des bis heute wirksamen Gesellschaftsvertrags dar und ist letztlich ein Sieg der Frauen. Marion siegt über die Volonté Générale. Es ist besser betrogen zu werden, als selber zu betrügen.