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Freitag, 28 Februar, 2020

Die Grundbücher bleiben erhalten.

Sie dienen zum Nachweis der bestehenden Nutzungrechte. Sie können weder getauscht noch verändert werden. Sie erlöschen entweder durch Rückgabe oder durch das Ableben der Rechtsperson, für die das Grundbuch angelegt wurde. Grundbücher, die auf einen öffentlichen Eigentümer angelegt worden sind, erlöschen sofort.

Der Grund und Boden wird aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches entfernt; der Grund und Boden stellt keine Sache im Sinne der Gesetze dar. Der Schutz des Bodens sowie die auf den Grund und Boden wirkenden Nutzungs- und Stimmrechte stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.

Jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland wird ein individuelles Nutzungsrecht über eine definierte Bodenfläche an seinem Wohnort eingetragen. Die Eintragungen sowie alle mit der Sicherung des individullen Nutzungsrechts verbunden Maßnahmen sind grundsätzlich kostenlos. Die Größe der Bodenfläche, auf der ein individuelles unkündbares Nutzungsrecht eingetragen wird, ist durch ein Bundesgesetz festgelegt, grundsätzlich für jeden Bürger gleich und unabhängig von seinen übrigen bürgerlichen Rechten. Über die Nutzungsrechte- und -pflichten auf den individuell zugewiesenen Bodenflächen entscheidet ein für alle Bürger verbindlicher Katalog.

Entschädigungen sind bei dieser Formveränderung nicht zu leisten. An den bestehenden Nutzungsrechten ändert sich nichts. Diese werden bei geplanten Änderungen der Nutzung des Bodens, mit Ausnahme der Bodenfläche, auf der das individuelle Nutzungsrecht des Nutzungsrechteinhabers eingetragen ist, der Zustimmung von zufällig und anonym ausgewählten Stimmrechteinhabern unterworfen.

Die Verwaltung der Stimm- und Nutzungsrechte wird einem dafür neu geschaffenen "Haus der Nutzungs- und Stimmrechte über den Grund und Boden der Bundesrepublik Deutschland" übertragen.

Für diese wesentliche und wahrhafte Demokratiesierung der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland entstehen keine finanzielle Verpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern. Ein Entschädigungsanspruch besteht für ausländische Bürger, die nicht gleichzeitig Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind. Im Fall, dass diese die Nutzung ihres vormals bestehenden Bodeneigentums ändern wollen und die Stimmrechteinhaber dieser Bodenflächen die beantragte Nutzungsänderung ablehnen, werden diese auf Antrag finanziell entschädigt.

Mit diesen historisch neuen Formulierungen endet der seit Jahrtausenden gewalttätig durchgeführte Raub und Streit über den Besitz von Bodenflächen der Erde durch Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn wir es schaffen, dass sie Gesetz werden.

Posted by Michael Schwegler at 6:58
Edited on: Samstag, 29 Februar, 2020 7:05
Categories: Grund und Boden