« Woher hast du das Land? | Startseite | Regeln »

Dienstag, 15 Oktober, 2019

Welche Regeln gelten?

R.R. schrieb, ..dann habe ich wohl noch nicht verstanden, mit welchem Regelwerk auf den Böden gelebt werden soll...?! Warum beziehst du das Wasser nicht mit ein- das würde durch die Aktualität vielleicht sehr gut passen?

Antwort: Dein Hinweis auf den Kommentar zum Buch von Christopher D. Stone, "Haben Bäume Rechte? , haben Flüsse Rechte, impliziert einen Gedanken, der sehr gut überlegt sein will. Es geht um die immer weiter fortschreitende Verrechtlichung aller Beziehungen, die Menschen natürlich oder dazu gezwungen eingehen, eingehen müssen. Im 3. Buch habe ich dazu Stellung genommen. Im Weblog ist ja nur ein wesentlicher Punkt der Verfügungs- und Stimmrechte vorgestellt. Kurze Skizze (vielleicht nehme ich das in den Weblog noch auf): Ein wichtiges Werk stellt "tragedy of the commons" von William Forster Lloyd dar. Vor einigen Jahren wurde gegenüber den sich gerade entwickelten Commons ein Buch über die angebliche "Tragik der Allmende", vermutlich inspiriert von Forster, ins Feld geführt.

Es handelt sich um den Versuch, das Privateigentum gegenüber der Allmende zu behaupten. Medial zumindest ist dies gelungen.

Die Nutzungs- und Stimmrechte sind das Eine, Allmende das Andere. Ich knüpfe bewusst an diesen Begriff an und habe deshalb dem Gaißpeter aus Beutelsbach im 1. Buch einen breiten Raum eingeräumt.

Hier eine kurze Zusammenfassung, wie dieses Thema in einem System der Nutzungs- und Stimmrechte zum Tragen kommt: Als Gemeingüter stehen Wasser, Luft, Moore usw. unter dem besonderen Schutz des Staates. Nutzungsrechte können über die Allmenden und Gemeingüter nicht begründet werden. Und wo kein Recht ist, hat der Staat keinerlei Handhabe, für irgendwelche Interessen tätig zu werden. Die Allmenden sind gesetzlich geschützt. Schutz also, kein Recht.

Das Recht ist so eine Sache und ich habe mir viel Mühe gegeben, nachzuweisen, dass das "gleiche Recht der Bürger", wie überhaupt das Recht, auch die Wurzel von sehr viel Übel darstellt. Im Rahmen des individuellen Nutzungsrechts über einen Teil des Bodens wird jedem Nutzungsrechtinhaber ein Zugang zu den Gemeingütern garantiert (Erschließung der Nutzungsfläche). Wie beim Boden können an Gemeingütern (Allmenden) keine Eigentumsrechte begründet werden. Wo das Recht ist, ist auch der Zwang. Dieser kommt nicht immer menschlich daher, sondern trägt meist eine Robe oder eine andere Uniform. Träger des Rechte sind der Staat und seine Bürger, noch aber nicht Flüsse und Bäume. Das sind nette, aber trotzdem faschistoide Überlegungen. Nicht Zwang (Recht), sondern Freiheit (Regeln) sind Gebote der Zukunft. Von Alfredo Rocco, Justizminister unter Mussolini im faschistischen Italien, ist der Hinweis überliefert: die Verwirklichung eines Rechtsstaates wäre die Krönung des faschistischen Staates.

Um einen Fluss sauber zu halten genügt das Gesetz, das Keinem erlaubt, in den Fluss irgendwelche Substanzen einzuleiten. Im Rahmen der Allmende ist geregelt (!), wie mit Gebrauchsgütern allgemein umgegangen werden muss (Erhalt der natürlichen Ressourcen). Würde einem Fluss eine Rechtspersönlichkeit zuerkannt werden, stehen wir irgendwann mit dem Fluss vor dem Kadi. Die Mär von unabhängigen Richtern (wes Brot ich es.....; sogar noch mit mit Pensionsanspruch) ist eine Mär; im Buch habe ich die ursprünglichen Ideen von Montesquie zu unabhängigen Richtern ausgeführt. Davon ist heute kaum mehr etwas übrig geblieben.

Wesentlich zum Verständnis meines Ansatzes ist, dass in die sich entwickelnden Verkehrsformen nicht von Einzelnen eingegriffen werden darf. Die Tilgung des Rechts auf Privateigentum an Boden, das nur gemeinschaftlich (Änderung u.a. des § 903 BGB ) durchgesetzt werden kann, erfordert natürlich ein Regelwerk, wie künftig der herrenlose Boden genutzt werden darf. Dafür habe ich Kataloge entworfen, die zum gegebenen Zeitpunkt in den Rang eines Gesetzes erhoben werden müssen. Das ist vernünftig und das sollte genügen. Wenn aktuell Coca Cola in der Lüneburger Heide einen neuen Brunnen bohren will, bedeutet das eine Nutzungsänderung des Bodens. Egal also wie das der Staat oder andere Interessenverbände sehen, am Ende des Streits entscheiden Menschen als Inhaber der Stimmrechte über die Nutzung des Bodens, auf dem Coca Cola seine Bohrungen durchführen will. Es ist und bleibt damit eine Sache der Menschen.

Startseite 

Posted by Michael Schwegler at 7:09
Edited on: Freitag, 19 Februar, 2021 20:24
Categories: Kommentare