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Samstag, 19 Oktober, 2019

Theoretische Grundlagen

des Systems der Nutzungs- und Stimmrechte über den herrenlosen Boden.

Das Ziel, mit einem gesetzgeberischen Akt die Tilgung von Grund und Boden aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erreichen, erfordert natürlich ein theoretisches Fundament. Dieses Fundament ist im 2. Buch des Bandes „Ende der Revolutionen“ entworfen.

Ausgangspunkt des theoretischen Fundaments bildeten unter anderem die Darstellungen von Wolfgang Theil (-> Eigentum und Verpflichtung).

In einer Tabelle stellte er eine Unterscheidung zwischen materieller und immaterieller Ebene sozialer Transaktionen dar. Diese Darstellung war mit ein Ausgangspunkt eigener Überlegungen einer Theorie des Systems von Nutzungs- und Stimmrechten. Es soll die Fesseln lösen, mit denen das Recht in der bürgerlichen Gesellschaft den Einzelnen bindet. Damit der Einzelne nach der Befreiung nicht bodenlos wird, bedarf es eines sicheren Fundaments.

Ebene 1 (materiell) Ebene 2 (immateriell)
Rechtswissenschaft
„Seinsschicht der sinnlich wahrnehmbaren Dinge"
(bewegliche Sachen, Grundstücke etc.)
tatsächliche Verfügungen, Besitz
„Seinsschicht des objektiven Geistes”
Rechte (Eigentum, Forderung, Vermögen etc.)
rechtsgeschäftliche Verfügungen, Eigentum
Kritik der politischen Ökonomie
Gebrauchswert, Geldware
Arbeitsprozess Arbeits-/Produktionsmittel, Mehrprodukt
Tauschwert, Wert, Verwertungsprozess, Produktives Kapital,
Mehrwert (Grundrente Profit, Zins)
Monetärer Keynesianismus Güter, Produktion Geld, Zins
Theorie der Eigentums-
wirtschaft
Besitz (Nutzungsrecht), Güternutzen, Nutzungskalküle
Tausch, Mehrprodukt
Eigentum (Verwertungsrecht), Eigentumsprämie, Vermögen,
Verwertungs-/ Vermögenskalküle, Kauf, Zins, Geld

Das Fundament des Systems der Nutzungs- und Stimmrechte wird zunächst durch eine staatliche Garantie des Systems selber und einem Schutz der Privatautonomie  des Menschen auf dem Teil des Bodens gebildet, den er als lebender Mensch außerhalb der staatlichen Sphäre besitzt. Als Menschenrecht gehört es vorstaatlichen (Natur)-Rechten an. Ohne den Schutz der Privatautonomie auf einem Teil des irdischen Bodens werden Feindschaft und Mißgunst unter den Menschen nicht enden und die modernen Privateigentümer an Boden werden immer ein leichtes Spiel haben, ihre privaten Interessen mit Hilfe ihres Staates  durchzusetzen.

"Es gibt keine freie Gesellschaft ohne Stille, ohne einen inneren und äußeren Bereich der Einsamkeit, in dem sich die individuelle Freiheit entfalten kann." (Herbert Marcuse, Ein Gespräch, Edition Arche Nova, 1969, Zurüch).

(wird fortgesetzt)

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Posted by Michael Schwegler at 17:26
Edited on: Freitag, 08 November, 2019 17:02
Categories: Hintergrund