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Freitag, 21 Februar, 2020

Anmerkungen zum Begriff des Rechtsstaats.

"Der Beschluss ist nicht anfechtbar". So lautete das Urteil. Es ist ein rechtsstaatliches Urteil. Das Verwaltungsrecht, dieses Überbleibsel des Rechts der Fürsten, erlaubt solch ein fürstliches Urteil.

Diese Richtung hat Alfredo Rocco seinen Juristen im faschistischen Italien mit auf den Weg gegeben. Er wusste, dass das Ziel des Faschismus nicht mit einem Krieg erreicht werden kann. Der Weg muss ordentlich und gründlich vorbereitet werden und wird dauern. Die Mühlen der Gesetze mahlen langsam, dafür aber gründlich.

Das kapierten die Nationalsozialisten hierzulande nicht. Sie vertrauten mehr auf die deutsche Rasse und auf Paulus: Die deutsche Rasse wurde im Jahr 1945 besiegt, die Obrigkeit blieb und hat jüngst entschieden, dass die Bäume abgeholzt werden dürfen. Der Autobauer Tesla darf bauen; schnell, noch im Herbst, bevor das Leben in die Bäume kraftvoll zurückkehrt. Dieses Leben wird verhindert. Die negative Bilanz, die auf der Seite der Natur weiter ansteigt, spielt keine Rolle: Das Geschäft ist zu garantieren: Im Namen des Volkes.

Der Feststellung Alfredo Roccos, dass der Rechtsstaat die Krönung des Faschismus darstelle, muss, um Mißverständnisse auszuschließen, hinzugefügt werden: Der Staat, den die bürgerliche Französische Revolution hervorgebracht hat, ist kein Fürstenstaat mehr, sondern ein Ständestaat. Der Stand der Bürger hat in den Jahren 1789 bis 1804 den modernen Staat hervorgebracht, der seit dem 16. Jahrhundert vorbereitet und im Gegensatz zum feudalen Staat die guten Sitten der Bürger gesetzlich verankern konnte. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzte sich über das Recht der Fürsten und setzte die bürgerlichen Sitten an die Stelle des fürstlichen Rechts. Außerhalb dieser gesetzten Sitten darf es keine anderen Sitten mehr geben. Dafür sorgt der in diesem gesitteten Staat genuin verankerte Faschismus, dessen unmenschliche Exponenten immer in den Momenten zur Sache schreiten, wenn die guten bürgerlichen Sitten Gefahr laufen, durch politische Querulanten verletzt zu werden. Der Rechtsstaat ist deshalb zunächst immer bürgerlicher Staat. Ein wahrhafter Rechtsstaat ist nur als ziviler Rechtsstaat überhaupt denkbar. Er würde alle Menschen schützen und nicht nur diejenigen, die dem bürgerlichen Stand angehören und diesem verpflichtet sind. Sorgsam und förmlich radikal getrennt von der Exekutivgewalt des bürgerlichen Staates würden unabhängige Richter, wahrhaft unabhängig, und im eigenem Haus mit eigenem Budget, dass von einer zivilen Gesellschaft direkt aufgebracht und direkt als "judikative Steuer" dem Haus der Judiaktive monatlich überwiesen wird, tätig werden können: Ihrem Haus verpflichtet und nicht einer Phrase "Im Namen des Volkes".

Diese Form allein würde es rechtfertigen, dass von einem Rechtsstaat gesprochen werden kann. Das was wir heute weltweit erleben, ist der bürgerliche Staat, der in der Hinterhand immer die Fascia führt und von dieser skrupellos Gebrauch macht, wenn die politischen Verhältnisse das immer wieder verlangen. Es wird höchste Zeit, sich von diesem bürgerlichen Staat zu distanzieren; Blut klebt an seinem Hals.

Posted by Michael Schwegler at 6:27
Edited on: Donnerstag, 10 September, 2020 18:18
Categories: Aktuelles